Liebe Patientinnen und Patienten,

Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristetes Angebot. Es entlastet Angehörige und andere Pflegepersonen von der Pflege, ermöglicht ihnen Urlaub und Erholung und vertritt sie bei Krankheit und sonstigen Ausfällen. Ergänzend ist auf das zusätzliche Angebot der Verhinderungspflege hinzuweisen. Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll insbesondere auch die pflegerische Versorgung nach einem geplanten oder kurzfristig erforderlichen Krankenhausaufenthalt sicherstellen, wenn

 

  • gezielte Hilfsangebote zeitlich befristet benötigt werden, um später in der gewohnten häuslichen Umgebung wieder selbstständig leben zu können,
  • der Hilfebedürftige alleinstehend ist oder bei Angehörigen lebt, die die pflegerische Versorgung nicht gesichert übernehmen können.

 

Das Angebot gilt für einen befristeten Zeitraum bis eine angemessene Versorgung im familiären, ambulanten, stationären oder teilstationären Bereich sichergestellt ist und umfasst max. 21 Tage pro Kalenderjahr und eine Finanzierung durch die Kranken- oder Pflegeversicherung bei der

  • Kurzzeitpflege bis zu einem Höchstbetrag von 1.774 Euro (11 Tage)

  • Verhinderungspflege bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 Euro (10 Tage)

im Kalenderjahr (Stand Okt. 2024).

Speziell für einen vorübergehenden Bedarf an Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach Entlassung aus dem Krankenhaus wurde unser neues Kurzzeitpflegeangebot im Seniorenhaus an der Altstadt, Herdecke, Goethestraße 20, eingerichtet. Die Verfügbarkeit ist bei Frau Kötter oder Frau Walter unter der Telefonnummer 02330 6430-541 oder der E-Mail: KoetterN@esv.de - evtl. auch schon vor einer geplanten Krankenhausbehandlung - zu erfragen.

Probieren Sie es aus!

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